Menschen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen am Arbeitsplatz
Nach Schätzungen der EU-Kommission sind in Europa rund 10 Prozent der Bevölkerung von einer Behinderung betroffen.
Das bedeutet, dass in Österreich rund 800.000 Frauen und Männer eine Behinderung haben. Dabei handelt es sich um KollegInnen, die entweder von Geburt an behindert sind oder im Laufe des Arbeitslebens durch chronische Erkrankungen oder Unfälle behindert wurden.
Die gesetzlichen Grundlagen für die MitarbeiterInnen mit Behinderung am Arbeitsplatz bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das novellierte Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG).
Die Behindertenvertrauenspersonen waren von Anfang an integraler Bestandteil des Behinderteneinstellungsrechts. Sie haben die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der behinderten KollegInnen im Einvernehmen mit der Personalvertretung oder dem Betriebsrat wahrzunehmen.
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Ihre Behindertenvertrauenspersonen - AnsprechpartnerInnen:
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