REISESTORNO- und REISEGEPÄCKVERSICHERUNG
Exklusiv für GdG-Mitglieder
GdG-VORSORGE in Zusammenarbeit mit MONDIAL-ASSISTANCE
STARKE LEISTUNGEN:
Reise-, Veranstaltungs- und Seminarticketstornogebühren
(belegt durch stationären oder ambulanten Spitalaufenthalt
oder Inanspruchnahme eines Notarztes)
| EINZEL | FAMILIE |
| 100%, bis EUR 2.000,- | 100%, bis EUR 4.000,- |
Reise-, Veranstaltungs- und Seminarticketstornogebühren
(belegt durch ambulante Behandlung Ihres Hausarztes)
| EINZEL | FAMILIE |
| 80%, bis EUR 2.000,- | 80%, bis EUR 4.000,- |
Reiseabbruch
| EINZEL | FAMILIE |
| bis EUR 2.000,- | bis EUR 4.000,- |
Reisegepäck
| EINZEL | FAMILIE |
| bis EUR 2.000,- | bis EUR 4.000,- |
Verspätete Gepäckauslieferung am Reiseziel (mindestens 12 Stunden)
| EINZEL | FAMILIE |
| bis EUR 200,- | bis EUR 400,- |
Verspätete Anreise zum Urlaubsort
| EINZEL | FAMILIE |
| 100% | 100% |
MONDIAL Assistance 24 Stunden Notruf
Weltweite Soforthilfe: 24 Stunden am Tag - 365 Tage im Jahr bei Krankheit, Unfall, Strafverfolgung, Verlust von Reisedokumenten und Reisezahlungsmittel
PRÄMIE
Jahrespauschale
Einzel EUR 39,-
Familie EUR 78,-
VERSICHERUNGSINFORMATION
Die angeführten Versicherungssummen beinhalten jeweils die maximale Leistung innerhalb eines Jahres.
STORNOVERSICHERUNG
Wenn Sie von einer gebuchten Reise/Miete zurücktreten, werden Ihnen Stornokosten verrechnet.
Diese Stornokosten werden Ihnen von ELVIA Reiseversicherungen ersetzt.
REISEABBRUCH
Wenn Sie eine Reise/Miete angetreten haben, diese aber frühzeitig abbrechen müssen, ersetzt Ihnen ELVIA Reiseversicherungen die gebuchten, nicht genutzten Reise)Miet-)tage.
REISEGEPÄCKVERSICHERUNG
Kostenersatz bei Beraubung, Diebstahl, Beschädigung und Verlust durch den Transporteur. Bei verspäteter Auslieferung am Urlaubsort von mehr als 12 Stunden für unbedingt notwendige Neuanschaffungen bzw. Leihgebühren auf 10% der Versicherungssumme, jedoch höchstens EUR 200,-- )Einzelversicherung) bzw. EUR 400,-- (Familienversicherung).
VERSPÄTETE ANREISE ZUM URLAUBSORT
Kostenersatz bei Versäumnis des Abfluges durch eine Verspätung des Zubringers.
BEI WELCHEN EREIGNISSEN BESTEHT VERSICHERUNGSSCHUTZ?
Bei plötzlicher, schwerer Krankheit, Unfall, Tod, Verschlechterung eines bestehenden Leidens, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, unerwarteter Kündigung durch den Arbeitgeber, unerwarteter Einberufung zum Bundesheer, Einreichung der Scheidungsklage durch den Ehepartner, Nichtbestehen der Matura, bedeutendem Sachschaden oder Einbruch am Eigentum am Wohnort.
JEDER STORNOFALL MUSS INNERHALB VON 48 STUNDEN NACH EIN-TRITT DES EREIGNISSES SCHRIFTLICH AN MONDIAL ASSISTANCE GEMELDET WERDEN!
Bitte beachten Sie, dass ohne sofortige Benachrichtigung kein Leistungsanspruch besteht!
Ihre Schadensmeldung richten Sie bitte an:
MONDIAL ASSISTANCE - Leistungsabteilung
1070 Wien, Mariahilfer Straße 20,
Telefon: 01/525 03-0, Fax: 01/525 03-999,
E-mail: schaden.at@mondial-assistance.at
Ihr Vorsorgebetreuer informiert Sie gerne!
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