Rechtsberatung
Für die Mitglieder der Landesgruppe Wien bietet die GdG-KMSfB in allen dienst-, pensions- und besoldungsrechtlichen Fragen jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag eine Rechtsberatung ohne Terminvereinbarung in der Zeit von 16.30 bis 18.00 Uhr an. In den Weihnachts-, Semester- und Osterferien findet keine Rechtsberatung statt. Im Juli/August nur Dienstag und Donnerstag.
Für die Mitglieder der ehem. Gewerkschaft KMSfB bietet die GdG-KMSfB in allen arbeitsrechtlichen Fragen Rechtsberatung zu bestimmten Terminen an. Bitte um Terminvereinbarung in der Zeit von 08.00 bis 13.00 Uhr unter der Tel.Nr. 01/31316-83861.
Lohnsteuerberatung:
Jeden Montag von 16.30 bis 18.00 Uhr gegen Voranmeldung unter der Tel.-Nr. 01/31316-83650. Während der Schulferien entfällt die Lohnsteuerberatung.
Pensionsberatung:
Jeden Donnerstag (außer während der Schulferien) von 16.00 bis 18.00 Uhr nur gegen Terminvereinbarung unter der Tel.Nr. 01/31316-83650.
Die Mitglieder der übrigen Bundesländer ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Landesgruppe.
BERUFSHAFTPFLICHT- UND BERUFSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Versicherungsschutz wird geboten, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als GdG-KMSfB - Mitglied von einem Dritten wegen eines erlittenen Personen- oder Sachschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als schadenersatzpflichtig in Anspruch genommen oder solche Schadenersatzansprüche von Ihnen gegen Dritte erhoben werden.
Neben der Erfüllung Ihrer Schadenersatzverpflichtungen übernimmt der Versicherer auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr der von einem Dritten erhobenen Ansprüche und die entsprechenden Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Dritte sowie die Kosten Ihrer Verteidigung in einem Strafverfahren.
Berufshaftpflicht:
Die Höchsthaftungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt je Versicherungsfall EUR 220.000,-. Für Verlust und Abhandenkommen in Verwahrung genommener Sachen beträgt die Versicherungssumme EUR 1.500,- pro Versicherungsfall, davon maximal EUR 750,- für Geld, Schmuck und Wertsachen.
Berufs- und Kraftfahrzeuglenker-Rechtsschutz:
Die Versicherungssumme für die Kosten der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beträgt je Versicherungsfall EUR 40.000,00.
Im Schadensfall ist ein Schadensmeldungsformular (liegt im Rechtsreferat sowie in den jeweiligen Haupt- und Landesgruppen auf) an das Rechtsreferat zu übermitteln.
RECHTSSCHUTZ:
Unentgeltliche Gewährung von Rechtschutz in Angelegenheiten, die mit dem Lehr -, Arbeits-, oder Dienstverhältnis unmittelbar im Zusammenhang stehen, wie
- Rechtsberatung
- Durchführung von Interventionen
- Vertretung vor den zuständigen Gerichten, Ämtern oder Behörden
- Rechtshilfe in Exekutions -, Konkurs -, oder Ausgleichsverfahren
Voraussetzungen:
- Mindestens 6 Monatsvollbeiträge (Beitragsrückstand nicht länger als 2 Monate)
- Keine andere Stelle (z.B.Rechtsanwalt) vorher mit der Vertretung in der gleichen Rechtssache betraut wurde
Über die Gewährung des Rechtsschutzes, die Dauer und den Umfang entscheidet das geschäftsführende Organ der Gewerkschaft GdG-KMSfB.
Die Vertretung erfolgt grundsätzlich durch Beauftragte der Gewerkschaft GdG-KMSfB."
Rechtsschutzansuchen sind grundsätzlich und fristgerecht über die Haupt- bzw. Landesgruppen an das Rechtsreferat einzubringen.
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