Dienstleistungsrichtlinie lässt noch immer Probleme ungelöst
"Ein Kompromiss ist gelungen, jetzt muss soweit möglich noch nachgebessert werden", erklärte der geschäftsführende Vorsitzende der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG), Christian Meidlinger, Mittwoch anlässlich der 2. Lesung der Dienstleistungsrichtlinie im EU-Parlament.
"Wir konnten in den vergangenen Jahren einige Problemfelder entschärfen. Aber ganz zufriedenen stellend ist die jetzt getroffene Entscheidung nicht", erklärte Meidlinger. So sei in Fragen der Daseinsvorsorge, bei Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (wie etwa Wasser und Abfalldiensten) eine Chance vertan worden.
Als positives Ergebnis bewertete Meidlinger die Kommissions-Erklärung für den Bereich der sozialen Dienstleistungen und zum Arbeitsrecht, auch wenn eine Änderung im Richtlinientext besser gewesen wäre. "Ich gehe davon aus, dass die Erklärung McCreevy´s sicherstellt, dass das Arbeitsrecht nicht berührt wird und die sozialen Dienste vom Geltungsbereich ausgenommen sind." Ferner stellte er fest, dass die Erklärung der Kommission bindend sei und eine derartige Vorgehensweise bereits einmal angewandt wurde.
Die wichtige Frage der Kontrolle und Sanktionen ist noch immer ungelöst. Eine befriedigende Regelung für aus Nicht-EU-Staaten entsendete Arbeitskräfte wurde ebenfalls noch nicht gefunden. "Die zukünftige Bundesregierung ist nun dazu aufgerufen, in diesen Fragen im Rahmen der nationalen Spielräume so weit als möglich nachzubessern und auf europäischer Ebene die entsprechenden Rahmenbedingungen einzufordern", schloss Meidlinger.
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