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Beruf

Bei der Ausübung seines Berufes kann man in unangenehme Situationen geraten. In solchen Fällen ist eine entsprechende Vorsorge von entscheidender Bedeutung.

Gemeindebedienstete können im Einzelfall nach dem Amtshaftungs-, dem Organhaftpflicht- oder dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz zur Ersatzpflicht herangezogen werden. Die Amts- und Organhaftpflichtvorsorge sorgt für die wirkungsvolle Unterstützung in heiklen Fragen.

Weitere Sicherheit bietet ein von der GdG-KMSfB abgeschlossener Gruppenversicherungsvertrag, der allen Mitgliedern der GdG-KMSfB ab Diensteintritt eine umfassende Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzvorsorge garantiert.

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