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Bildung & Kollektivverträge
Schulung bzw. Seminare
"Hohe Bildung kann man dadurch beweisen, dass man die kompliziertesten Dinge auf einfache Art zu erläutern versteht."
- Georg Bernhard Shaw, Irischer Nobelpreisträger
Kaum ein Zitat könnte besser ausdrücken, welche Aufgaben von der GdG-KMSfB in diesem Referat übernommen werden. Kernkompetenz des Bildungsreferats der GdG-KMSfB ist es, BetriebsrätInnen und PersonalverterInnen ein Rüstzeug auf dem Weg mitzugeben, um ihre betriebliche Interessensvertretung optimal wahrnehmen zu können. Hierbei geht es vor allem darum sich in den Bereichen Persönlichkeitsentwicklung, Kommunikation, Rechte & Pflichten, sozialer Kompetenz, usw. weiter zu entwickeln um zukünftig auf diverse Fragen schelle und direkte Antworten liefern zu können.
Es geht aber nicht nur um die Weiterbildung von FunktionsträgerInnen sondern auch darum, Mitglieder der GdG-KMSfB kostengünstige Bildungsmöglichkeiten zukommen zu lassen. Darum bieten wir ständig aktuelle Seminare in unserem Kursporgramm an, die auch auch für Gewerkschaftsmitglieder zugänglich sind.
Berufsbegleitende Förderungen
Ein weiterer Schwerpunkt sind direkte Kursförderungen. Im Zeitalter des lebenslangen Lernens ist auch in der GdG-KMSfB die Bereitschaft zu beruflichen Aus- und Weiterbildungskursen gestiegen. Die GdG-KMSfB kann hier zwar nicht die gesamten Kosten übernehmen, aber Unterstützungen leisten. Gewerkschaftliches Ziel muss es sein und bleiben, dass ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit haben für ihr Berufsleben optimal ausgebildet zu werden und auch einen dementsprechend Lohn zu erhalten.
Kollektivverträge
Der Kuchen muss gerecht Verteilt werden. Kollektivvertragspolitik endet nicht bei der Lohntabelle. Auch wenn es der augenscheinlichste Punkt ist, geht es bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen (xxx KV´s) um weit mehr als "nur" um Gehalts- bzw. Lohnerhöhungen. In unseren Kollektivverträgen versuchen wir ständig eine Weiterentwicklung voran zu treiben, sei es im Bereich der Arbeitszeit, Karenz, Rechte und Pflichten der MitarbeiterInnen.
Im Bereich der Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsbezug - keine gesetzliche Regelung) ist es auch zukünftig unsere Aufgabe diesen zu Erhalten und zu Festigen.
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