Skandalöser ORF-Hinauswurf des loyal-verdienten Dr. Buchner
ORF-Führung verletzt Datenschutz & Arbeitgeber-Fürsorgepflicht
Wie in den Tagesmedien vermeldet, hat ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz Mitte Februar den langjährigen ORF-Personalchef Dr. Wolfgang Buchner hinausgeworfen, einen gleichermaßen loyalen wie verdienten ORF-Mitarbeiter. Und dies noch dazu in einer Art und Weise, wie man sonst nur mit Leuten umgeht, die eines Schwerverbrechens verdächtig sind: Denn Buchner wurde in demütigender Manier von zwei hausfremden Securities abgeführt, die Pius Strobl, Leiter "Marketing und Kommunikation", bereits am Vorabend bestellt hatte. In diesem Zusammenhang stellte der Vorsitzende des Betriebsrates Generaldirektion, Prof. Heinz Fiedler, die Frage, wer diese Securities bezahlt, ob dies gar aus Gebührengeldern geschieht und ob die Bestellung solcher Personen neuerdings in den Aufgabenbereich von Strobl fällt.
Als wäre all dies allein nicht schon skandalös genug, ließ der ORF gegenüber der APA Details über Dr. Buchners Gehalt, Pension und Abfertigung durchsickern. Damit hat sich der ORF nach Meinung von Juristen allerdings strafbar gemacht, weil durch die Veröffentlichung personenbezogener Daten sowohl die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als auch der Datenschutz verletzt wurden. Da wirkt es fast logisch, dass Wrabetz den für Buchner zuständigen Betriebsrat Generaldirektion von den gesetzten Maßnahmen nicht informiert hat.
Postwendend hat der Betriebsrat Generaldirektion protestiert und Wrabetz aufgefordert, die "gesetzten Schritte rückgängig zu machen und die Reputation von Herrn Dr. Buchner umgehend wieder herzustellen".
Wer ist der nächste aus Wrabetz’ Liste?
Die Wrabetz-Aktion schlug Wellen, auch und besonders innerhalb des ORF: Denn schlagartig fragen sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ORF, wer die oder der nächste sein und als "störende" Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter eingestuft wird. Und vor allem: Wer im ORF bestimmt überhaupt, dass jemand "störend" ist? In einem Schreiben des gesamten Betriebsrates Generaldirektion an alle Stiftungsräte wird dazu u.a. folgende Frage gestellt: "Kann der ORF-Generaldirektor beliebig Hausverbote aussprechen und in einem Akt reinster Willkür Dienstfreistellungen verhängen, ohne dass ihm daraus Konsequenzen erwachsen?"
Buchner: Publikumsratswahl-Bedenken schon vor 4 Jahren
In der Sache selbst scheint die Wrabetz-Suppe ziemlich dünn: Buchner wird vorgeworfen, dass er namens seiner Schwester beim Bundeskommunikationssenat Beschwerde gegen die Fax-Wahl zum ORF-Publikumsrat eingebracht hat, um diese ebenso unpopuläre wie abstruse und sündteure Publikumswahl abzuschaffen und dem ORF dadurch viel Geld zu ersparen - darin sieht Wrabetz nun "unternehmensschädigendes Verhalten". Plötzlich: Denn Dr. Buchner hat bereits vor vier Jahren seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Wahl zum Publikumsrat des ORF in der Zeitschrift "Rundfunkrecht" publiziert. Dies blieb seither nicht nur unwidersprochen, sondern Buchner bekam dafür auch viel Zustimmung, sogar Dr. Oberhammer als Vorsitzender der Wahlkommission der Publikumsratswahl 2001 hat Buchners Bedenken in einer Aussendung veröffentlicht.
Kontaktverbote zu Bankkonto, E-Mail-Account, Betriebsrat
In dem Schreiben Fiedlers an Wrabetz heißt es dazu u.a.: "Herr Dr. Buchner hat in den 30 Jahren seiner Unternehmenszugehörigkeit immer seine Loyalität zum ORF gelebt. Sie behandeln den nicht nur in juristischen Fachkreisen allseits anerkannten Juristen wie jemanden, dem strafrechtlich relevante Tatbestände vorgeworfen werden. Sie veranlassen einen "Räumungsbefehl" unter Kontrolle eines "Bewachers" und schwarz gekleideter, muskulöser Bodyguards. Sie verhängen ein Hausverbot und verweigern Herrn Dr. Buchner den Kontakt zu seinem Betriebsrat und dem Bankinstitut, bei dem er sein Konto hat. Sie veranlassen die Sperre seiner Zugangsberechtigung zu seinem E-Mail-Account und seinem Usershare, auf dem er auch persönliche Daten gespeichert hat. Alles in allem eine Vorgangsweise, die an die dunkelsten Kapitel europäischer Geschichte erinnert."
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